0. Bitte eine Kurzerklärung
Was sind Bürgerabgeordnete, und für was sollen die gut sein ?
1. Bürgerabgeordnete (BA) sind parteilose Abgeordnete.
(Vorteil: … sie sind unabhängig von Parteisatzungen und Parteiinteressen).
2. BA kandidieren auf Wunsch der Bürger*innen als Gäste auf den Listen “normaler“ Parteien.
(Vorteil: … sie genießen das Vertrauen unparteiischer/parteiloser Wähler*innen. Sie müssen also
nicht “kuschen“, um ihr Mandat zu bekommen oder zu behalten.
Parteilose Bürger*innen können sich dadurch “ihre eigenen Leute“ in die Parlamente wählen).
3. BA unterliegen keiner parteiischen Fraktionsdisziplin (“Fraktionszwang“).
(Vorteil: … sie können im Parlament so abstimmen, wie es sich die Bürger*innen wünschen).
4. BA lassen die Bürger*innen konkret mitbestimmen
(Vorteil: … jeder hat die Chance, die eigene Zukunft mitzugestalten).
5. Mehr als 98 % der Bürger*innen sind parteilos.
(Vorteil: diese Tatsache lässt sowohl einen großen Wahlerfolg für gastgebende Parteien, als
auch eine konkrete Mitbestimmungsmöglichkeit für die Bürger*innen erwarten.
1. Warum überhaupt: "Bürgerabgeordnete" ?
Weil wir Bürgerinnen und Bürger letztlich in der Verantwortung für unseren Staat sind … und nicht die Parteien !
Und weil (fast) alle Parteien den Sinn von Gewaltenteilung nicht verstanden haben … oder ihn bewusst missachten.
Harte Worte, doch …
… wie sonst ist es zu erklären, dass sie danach streben, sowohl Gesetzgebung, als auch Regierung zu sein …
… und am liebsten hätten sie vermutlich auch noch alle Verfassungsrichter*innen auf ihrer Seite.
Denn …
… welchen Sinn macht eine Gewaltenteilung, deren Vertreter*innen alle in derselben Partei sind ?
… welch‘ große Gefahr für uns alle ergibt sich allein dadurch, dass „autoritäre Parteien“ unsere Demokratie gezielt zu einer „Parteienkratie“ machen können (siehe weltweite Entwicklungen im Allgemeinen oder unsere deutschen „rechts/links“-Erfahrungen mit der NSDAP oder der SED im Besonderen).
Daneben gibt es aber auch noch weitere gute Gründe, warum Bürgerabgeordnete besser sind (als Parteiabgeordnete):
a.
Um selbstverantwortliches Denken und Handeln von uns Bürger*innen zu fördern.
Denn so lange Parteien nach der Methode vorgehen: „Gebt uns Eure Stimmen und wir regeln alles für Euch“ … gibt es auch keine diesbezüglichen Entwicklungsanreize.
b.
Um dem (genetisch bedingten ?) Bedürfnis der Menschen nach Bestimmung über das eigene Leben zu entsprechen (= Freiheit ?!). Dieses Streben ist tendenziell und weltweit zu beobachten … vom jüngsten Kleinkind bis zum betagten Senior.
Und nach dem bisherigen Entwicklungsstand der Demokratie in Deutschland dürfen wir lediglich darüber bestimmen, wer über uns bestimmen darf (= die Parteiabgeordneten).
c.
Um auch in der Politik das Prinzip zu verwirklichen: „Wer verantwortet, darf bestimmen“.
Denn im Privat- oder Wirtschaftsleben wird das doch recht erfolgreich praktiziert.
Immerhin werden in der Politik die „Spielregeln“ für das Zusammenleben der Menschen festgelegt.
d.
Um parlamentarische Entscheidungen zu bekommen, die nicht von Parteiinteressen beeinflusst werden …
Parteiische Abgeordnete „müssen“ nämlich immer auch die Interessen ihrer jeweiligen Parteien im Kopf haben .
Und die Eigeninteressen von Parteien sind dazu geeignet, eine Demokratie zu ruinieren.
(Ausdrücklich: … das ist kein Vorwurf an die Parteien, sondern nur die Beschreibung eines Systemfehlers … siehe dazu auch die Antwort auf Frage 2 !!).
e.
Um unparteiischen Einfluss auf Steuereinnahmen und -ausgaben zu haben.
d.
Um Abgeordnete im Bundestag zu wissen, die nicht von ihren Parteien abhängig sind und somit „irgendwie unter Druck“ stehen („Fraktionszwang“).
e.
Und nicht zuletzt … um sicherzustellen, dass bei existenziell wichtigen Entscheidungen, wie z. B. eine Beteiligung an irgendwelchen Kriegen auf dieser Welt (was im Namen der 98 % unparteiischen Bürger*innen geschieht), diese 98 % auch mitbestimmen können.
Immerhin müssen nicht nur die Parteien und deren Abgeordnete, sondern die gesamten 100 % (also wir alle … als Staat) für die Folgen unserer Parlamentsentscheidungen haften.
Auffallend ist nämlich:
Krieg ist hauptsächlich dort, wo das Selbstbestimmungsrecht gewaltsam unterdrückt wurde, … wird … oder werden soll.
2. Welche Interessen vertreten Bürgerabgeordnete ?
Bürgerabgeordnete sind parteipolitisch neutral.
Sie vertreten nur die Interessen der Bürgerinnen und Bürger.
Sie müssen dabei (anders als Parteiabgeordnete) nicht auch noch die Interessen einer Partei im Blick haben …
… z. B. Koalitionsvereinbarungen, Regierungsinteressen, Oppositionsinteressen, -überholte ?- Parteiprogramme, irgendwelche Parteitagsbeschlüsse, das Profil einer Partei, die Abgrenzung gegenüber anderen Parteien, die eigene staatliche Parteienfinanzierung, Spendenaufkommen, Geschlossenheit zeigen, Mitgliedsbeiträge oder die „Mandatsträgerabgabe“ einer Partei, die Anzahl ihrer Partei-Sitze im Parlament, die Gesamtzahl aller Partei-Sitze im Parlament, die Abschaffung oder Festlegung von %-Hürden bei Wahlen, interne Personaldiskussionen, ideologische Richtungskämpfe, persönliche Befindlichkeiten im Umgang mit den „Großkopferten“-, eigene und fremde Karrieren innerhalb einer Partei, Streitigkeiten unter „Parteifreunden“, bevorstehende Parteitage, anstehende Wahltermine/Wahlkämpfe, Bemühen um Medienaufmerksamkeit und öffentliche Wahrnehmung, gute Mediendarstellung, die Spendenbereitschaft der Lobbyisten, „Rücksichtnahme“ auf Lobbyisten oder Parteifreunde, Vermeidung von parteischädigendem Verhalten …
… oder auch … -ganz besonders fies- den berühmt/berüchtigten „Fraktionszwang“, … offiziell verharmlosend: ‚Fraktionsdisziplin‘ genannt.
3. Was ist, wenn ich mich nicht für Politik interessiere ?
Genau für diesen Normalfall sind Bürgerabgeordnete gedacht.
Bürgerabgeordnete sind nämlich überparteilich und deshalb ideal für alle,
… die sich nicht für Politik interessieren,
oder … die sich nicht für 4 Jahre im voraus festlegen wollen,
oder … die nicht wissen, wen sie wählen sollen,
oder … die es leid sind, immer nur „das geringste Übel“ zu wählen,
oder … die keine feste politische Heimat haben,
oder … die keine Ahnung von Politik haben oder haben wollen.
oder … die einfach nur ihre Ruhe haben wollen.
Denn … Erstwähler-, Protestwähler-, Wechselwähler-, Spontanwähler-, Nichtwähler- sowie alle sonstigen Wähler*innen können mit Bürgerabgeordneten nichts verkehrt machen.
Warum ?? … weil Bürgerabgeordnete nicht die politischen Ziele einer einzigen Partei vertreten.
Sie vertreten den Willen politisch interessierter Menschen, die sich vorher überparteilich schlau gemacht haben … für jeden wichtigen Einzelfall.
Das passiert dann stellvertretend auch im Sinne derjenigen, die eben nicht politisch interessiert sind.
Besser ausgewogene Entscheidungen sind jedenfalls woanders nicht zu kriegen.
4. Was ist, wenn ich mich für Politik interessiere ?
Volltreffer.
Weil Bürgerabgeordnete unparteiisch sind, sind sie auch nicht für 4 Jahre im voraus auf irgendeine bestimmte politische Richtung festgelegt.
Die gesamte Legislaturperiode über kann man also als Bürger*in/Steuerzahler*in über sein eigenes Schicksal mitbestimmen.
Die Bürgerabgeordneten tragen die Entscheidungen der einzelnen Wahlkreise nur noch in die zuständigen (… gesetzlich vorgesehenen) Parlamente.
5. Welche politische Richtung vertreten Bürgerabgeordnete ?
Keine.
Bürgerabgeordnete sind neutral und vertreten deshalb keine politische Richtung.
Sie vertreten das, was politisch interessierte Menschen im konkreten Einzelfall für richtig halten.
Das kann also mal ein Gesetzentwurf der Regierungspartei ‚A‘ sein.
Oder mal ein Änderungsentwurf der Oppositionspartei ‚B‘.
Oder natürlich auch ein Gesetzesvorschlag der Bürgerabgeordneten selbst.
6. Was ist so besonders an Bürgerabgeordneten ?
Ihre Loyalität.
Bürgerabgeordnete sind parteilos und müssen sich an keinen „Fraktionszwang“ einer Partei halten.
Sie kandidieren auf Wunsch der Bürger*innen, weshalb ihre Loyalität auch zu 100 % den Bürger*innen gehört.
7. Warum "Bürgerabgeordnete statt Parteiabgeordnete" ?
Unparteiische Bürgerabgeordnete haben keine politischen Gegner.
Sie werden nicht von üblichem „Parteiengedöns“ abgelenkt.
Sie können sich in Ruhe darauf konzentrieren, die wichtigsten Argumente ‚dafür oder dagegen‘ zu suchen und sie den Wahlkreisparlamenten zugänglich zu machen.
8. Was ist, wenn keine bestehende Partei Listenplätze für Bürgerabgeordnete zur Verfügung stellt ?
Das ist leider nicht auszuschließen … obwohl es sehr kurzsichtig wäre.
Denn in dem Fall ist es nur eine Frage der Zeit, bis sich eine ‚Spezialpartei für Bürgerabgeordnete‘ gründet.
Und die wird dann nicht nur 10 % Listenplätze für Bürgerabgeordnete zur Verfügung stellen,
sondern 100 %.
Da 98% aller Wahlberechtigten parteilos sind, werden Parteien mit parteilosen Bürgerabgeordneten in ihren Reihen bessere Wahlergebnisse erzielen als Parteien ohne.
Und vielleicht verstehen sich Parteien zunehmend als Berater der Bürger*innen, und nicht als deren Vormund.
9. Was ist, wenn Bürgerabgeordnete "schwach werden" und nachträglich in eine Partei eintreten ?
Kann passieren.
Das macht für sie aber nur bei Aussicht auf sichere Listenplätze Sinn.
Denn kein Wahlkreisparlament wird ihnen noch einmal den Bürgerabgeordneten zutrauen und sie den gastgebenden Parteien zwecks Kandidatur vorschlagen.
10. Wieso in Frage 3.: "... besser ausgewogene Entscheidungen" ?
Weil durch Bürgerabgeordnete in alle Entscheidungen eines Parlaments die Argumente politisch interessierter, aber unparteiischer Menschen einfließen.
Und die wiederum stehen für bis zu 98% der Wahlberechtigten.
Beispiel Bundestag:
In jedem der 299 Bundestagswahlkreise leben im Durchschnitt rd. 200.000 Wahlberechtigte.
Davon interessiert sich 1% für Bundespolitik, also 2.000 Personen.
Davon engagieren sich 5 % regelmäßig in den Wahlkreisparlamenten, also etwa 100 Teilnehmer*innen.
Macht zusammen … 299 BT-Wahlkreise mal 100 Teilnehmer*innen = 29.900 … also rd. 30.000 Menschen.
30.000 Menschen aus allen parteiischen und unparteiischen Lagern machen sich schlau und entscheiden.
30.000 politisch interessierte und engagierte Menschen prüfen die Frage: „Ja oder Nein ?“.
Das ergibt eine aussagekräftige Stichprobe.
Und tendenziell würde sich daran auch nicht viel ändern, wenn halb oder doppelt so viele Menschen teilnehmen.
Eine (begrenzte) Anzahl parteiischer Abgeordneter kann das jedenfalls nicht leisten.
11. Was ist, wenn Parteien "eigene Leute" als Bürgerabgeordnete präsentieren ?
Denkbar.
Aber erstens müssten sie „ihre Kandidaten“ der Diskussion in den Wahlkreisparlamenten aussetzen.
Sonst bekämen sie zweitens … nicht das Vertrauenssiegel der ‚Selbstbestimmten Demokraten e. V.‘.
Und drittens wäre das mathematisch auch völlig egal …
… solange sie nicht dem „Fraktionszwang“ unterliegen und sich dem ‚QBE‘ anschließen …
(was im Prinzip alle Abgeordneten machen könnten).
12. Was passiert eigentlich, wenn alle Parteien mitmachen ?
Ist unwahrscheinlich, wäre aber natürlich ‚Supi‘.
Allerdings fällt dadurch ein Vorteil für jene „PionierPartei“ weg, die als erste damit angefangen hat.
Denn wenn alle Parteien gleichzeitig mitmachen, wird deren %-uales Sitzverhältnis untereinander wieder wie vorher.
Das würde jedoch auch bedeuten, dass 10% aller Parlamentssitze von unparteiischen Bürgerabgeordneten belegt sind.
Was ja nicht schlecht für uns unparteiische ‚Normalbürger*innen‘ wäre … oder ??
Der „PionierPartei“ bleibt als „Trostpflaster“ jedoch so etwas wie „ewiger Ruhm“ in den Geschichtsbüchern.
Dafür, dass sie der Gesellschaftsform ‚Demokratie‘ einen fundamentalen Entwicklungsschub verpasst hat.
Und dafür, dass sich die pluralistisch angelegte Demokratie im Wettbewerb mit den Autokratien dieser Welt existenziell stabilisiert.
13. Warum sollten Parteien dabei überhaupt mitmachen ?
… das ist eine gute (und nahe liegende) Frage.
Kurze Antwort: Aus Eigeninteresse …
(… und wer meint, dass es nix bringt … braucht es ja nicht zu machen).
Vorbemerkungen zur ausführlichen Antwort:
Es gibt ein natürliches (egoistisches) Machtstreben seitens der Parteien.
Und es gibt Affären, Skandale, Steuerverschwendungen und „sonstige Sauereien“.
Das führt zu erheblichen Schäden für uns ‚Normalbürger‘.
Doch all diese Dinge werden „nur“ von lügenden Parteimitgliedern verursacht.
Was von den Strukturen einer Partei mehr oder weniger begünstigt wird.
Daher gehen die ‚Selbstbestimmten Demokraten e. V.‘ davon aus, dass Parteien grundsätzlich antreten, um zum Wohle des Volkes/des Gemeinwohls/der Allgemeinheit/der Menschen/der Bürger*innen zu handeln.
Das gilt für alle Parteien … egal, ob rechts oder links, oben oder unten, vorne oder hinten.
Die Parteien ignorieren, unterbewerten, decken oder vertuschen lediglich aus Eigennutz die „Machenschaften“ ihrer lügenden Mitglieder.
Und das ist die Folge davon, dass alle Beteiligten im Rahmen eines veralteten Machtsystems handeln, dessen Regeln sie sich selbst geschaffen haben.
Ausführliche Antwort:
Grund 1:
Parteiführungen sind nicht dumm.
Sie wissen, dass es für ihre Parteien letztlich von Vorteil ist, die Bevölkerung auf ihrer Seite zu haben (“Wir sind das Volk“).
Oder umgekehrt … dass es letztlich von Nachteil ist, die Bevölkerung nicht auf ihrer Seite zu haben (Wahlergebnisse)
Und mit parteilosen/unparteiischen Bürgerabgeordneten an ihrer Seite können sie sich die mehrheitliche Zustimmung der parteilosen/unparteiischen Bürger*innen zu ihren politischen Zielen sichern (mit guten Argumenten natürlich).
Und damit die Aussicht auf permanent gute Wahlergebnisse.
Grund 2:
Parteien sind offensichtlich selten einig darüber, ob ein parlamentarisches ‚Ja‘ oder ‚Nein‘ zum Wohl des Volkes ist (… denn sonst gäbe es nur einstimmige Entscheidungen).
Soll heißen: … sie wissen es nicht.
Deren ‚Ja‘ oder ‚Nein‘ basieren nur auf unterschiedlichen Gewichtungen jener Mischung an Fakten, die für oder gegen eine Entscheidung sprechen (… quasi die jeweils parteiische ‚Faktengewichtsmischung‘).
Weil … oder … wenn sie jedoch guten Willens sind, können sie durch Bürgerabgeordnete erfahren, was das „Wohl des Volkes“ eigentlich ist.
Oder zumindest das, was von den Teilnehmer*innen der Wahlkreisparlamente als solches angesehen wird (… stellvertretend für das ‚Volk der Steuerzahler‘).
Dadurch geschieht ganz nebenbei auch eine Art kostenlose ‚Marktforschung‘ für Parteien.
Grund 3:
Gastgebende Parteien haben mit neutralen Bürgerabgeordneten in ihren Reihen einen (vertrauenswürdigen) Draht in die Wahlkreisparlamente.
Damit können sie die Wahlberechtigten glaubhaft erreichen.
Wenn dann noch ihre Argumente gut sind (und jede Partei denkt ja bekanntlich, gute Argumente zu haben), folgen ihnen auch die Wahlkreisparlamente.
Parteien können sich also pro Einzelfall das Verständnis und die Unterstützung der Wahlberechtigten sichern.
Grund 4:
Alles, was Bürger*innen entscheiden, entlastet die Parteien im Hinblick auf ihre „politische Verantwortung“.
Grund 5:
Es ist nicht zu erwarten, dass zu Beginn alle Parteien Listenplätze für unparteiische Bürgerabgeordnete zur Verfügung stellen.
Am Wahltag bekommt daher jede gastgebende Partei einen deutlichen Stimmenzuwachs.
Grund 6:
Dieser Stimmenzuwachs durch Bürgerabgeordnete führt auch zu einem höheren Anteil an der staatlichen Parteienfinanzierung, welcher bei der Partei verbleibt (!!).
Bürgerabgeordnete bekommen ihre normalen Abgeordnetenbezüge, von denen es sich ganz gut leben lässt (weshalb sie ihren Job vermutlich möglichst lange machen wollen).
Grund 7 (für Parteien, die an der 5%-Hürde scheitern könnten):
(Rechenbeispiele/Bundestagswahl/700 Sitze zu vergeben):
a. Partei ‚X‘ hat ohne Bürgerabgeordnete 4,9 % erreicht.
Sie verpasst den Einzug in den Bundestag. Sie bekommt zwar staatliche Finanzierung, ist aber im Parlament nicht vertreten. Dumm gelaufen.
b. Partei ‚X‘ geht mit Bürgerabgeordneten ins Rennen.
Dadurch erreicht sie locker mindestens einen Prozentpunkt mehr (also 5,9 % Stimmenanteil). Sie bekommt 5,9 % von 700, also 41 Sitze (abgerundet).
Nach Abzug der zehn Prozent für die Bürgerabgeordneten verbleiben ihr noch 37 Sitze für ihre politischen Ziele.
Besser als nix.
Und zusätzlich führen gute Argumente der Partei ‚X‘ noch dazu, dass ihr die Bürgerabgeordneten bei Abstimmungen im Parlament folgen (weil die Wahlkreisparlamente es so wollen).
Und warum gibt es für eine gastgebende Partei locker mindestens 1%-Punkt mehr Stimmen ?
Weil 98% aller Wahlberechtigten parteilos sind und sich erstmals ihre „eigenen Abgeordneten“ ins Parlament wählen können.
Grund 8:
Nicht zu allen Parlamentsentscheidungen wird ein ‚QBE‘ (Qualifizierter Basis-Entscheid) ermittelt, sondern nur zu jenen, die ein Bürgerrat für wichtig genug hält.
Deshalb kommt es zu einer Vielzahl von Abstimmungen, bei denen die Gewissen der Bürgerabgeordneten völlig frei sind, mit „Ja“ oder „Nein“ abzustimmen.
Vermutlich wird das sogar die deutliche Mehrzahl aller Fälle sein.
Es besteht also ein hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass sich die Bürgerabgeordneten dann freiwillig der Fraktionsdisziplin ihres Gastgebers anschließen.
Immerhin können sie besser als jeder andere Beteiligte deren gute Argumente nachvollziehen (sofern sie es denn auch sind).
Und sich vielleicht auch ein Stück weit für die Gastfreundschaft bedanken.
14. Bilden Bürgerabgeordnete eine eigene Parlamentsfraktion ?
Nein.
Sie sollen als unparteiische Abgeordnete die parlamentarische Arbeit der gastgebenden Parteien mitmachen (z. B. in Ausschuss- oder Fraktionssitzungen).
Nur so bekommen sie die erforderlichen Informationen und Einschätzungen aus parteiischer Sicht, um die Teilnehmer*innen der Wahlkreisparlamente ausreichend schlau zu machen.
15. Wer soll vor Ort die ganzen Wahlkreisparlamente eigentlich durchführen ?
Der Verein ‚Selbstbestimmte Demokraten e.V.‘ wäre damit jedenfalls heillos überfordert.
Denn es gibt beispielsweise allein 299 Bundestagswahlkreise (Stand August 2023).
Doch zum Glück ist nur wichtig, dass die Wahlkreisparlamente bundeseinheitlich, nach gerechten Spielregeln und überparteilich organisiert werden. Das geschieht durch ein gemeinsames Regelwerk, dem ‚Handbuch der Wahlkreisparlamente‘ (… welches selbstverständlich auch im Internet zu finden wäre).
Dadurch bieten sich verschiedene Möglichkeiten:
1.
In jedem Wahlkreis finden sich demokratisch engagierte Menschen zusammen.
Zum Beispiel interessierte Einzelpersonen oder Mitglieder aus gemeinnützigen Vereinen und zivilgesellschaftlichen Organisationen.
Das können also jeweils ganz bunt gemischte Arbeitsgemeinschaften/Teams sein.
In einem Wahlkreis sind es z. B. die Mitglieder von: ‚AWO‘, ‚Caritas‘, ‚Schützenverein A‘., ‚Kolping‘, ‚Mehr Demokratie e. V.‘, ‚Verdi‘, ‚Fridays for Future‘ … und/oder …
Und im benachbarten Wahlkreis sind es Mitglieder von: ‚Abgeordnentenwatch‘, ‚Fußballverein B‘, ‚Diakonie‘, ‚Freiwilliger Feuerwehr‘, dem ‚Paritätischen‘, dem ‚Landfrauenbund‘, der ‚Letzten Generation‘, des ‚HVD‘ … und/oder …
Und im übernächsten dann die Mitglieder von: ‚DRK‘, ‚Johannitern‘, ‚DLRG‘, ‚THW‘, ‚IG Metall‘, ‚Greenpeace‘, ‚Tierschutzverein C.‘, ‚Kleingartenfreunde D‘, ‚Kirchengemeinde E‘. und nochmal die ‚AWO‘ … und so weiter …
2.
Selbstverständlich können auch Parteimitglieder mitmachen und helfen.
Idealerweise aus verschiedenen Parteien.
Vielleicht in etwa so gemischt, wie es an Wahltagen in den Wahllokalen üblich ist.
3.
Alle interessierten „Normalmenschen“, die nicht in Vereinen oder nicht in Parteien sind, können fraglos auch dabei sein.
Schließlich geht es darum, alle zu beteiligen, die sich irgendwie für Gesellschaft, Gemeinwohl, Demokratie oder Politik interessieren.
In einem überparteilichen Format … in den Wahlkreisparlamenten.
So entsteht ganz nebenbei eine überparteiliche „Schule der Demokratie“.
Eine (moderierte) Übungsstätte für Debattenkultur … mit großem Wachstumspotential.
16. Welche Aufgaben hat der gemeinnützige Verein: 'Selbstbestimmte Demokraten e.V.' ?
Der Verein ist Urheber von: ‚Bürgerdemokratie statt Parteiendemokratie‘, ‚Bürgerabgeordnete statt Parteiabgeordnete‘, ‚Wahlkreisparlamente‘ und ‚Qualifizierter Basis-Entscheid‘ (abgekürzt ‚QBE‘).
Er soll dafür sorgen, dass in den Wahlkreisparlamenten die ‚Spielregeln‘ eingehalten werden (… die im ‚Handbuch der Wahlkreisparlamente‘ stehen).
Weiterhin zählen zum Aufgabenspektrum des Vereins z. B.:
– Zusammenfassung der Abstimmungsergebnisse aus allen Wahlkreisparlamenten zum ‚QBE‘.
– Veröffentlichung und Weitergabe des ‚QBE‘ an die Bürgerabgeordneten und die Medien.
– Beratung/Betreuung der Teams, die sich vor Ort um die Wahlkreisparlamente kümmern.
– Allgemeine Öffentlichkeitsarbeit
– sonstige Hilfeleistungen für die Wahlkreisparlamente.
Theoretisch könnten diese staatstragenden Aufgaben natürlich auch von den örtlichen Wahlämtern, einem „Bundesamt für Bürgerbeteiligung“ oder einer anderen neutralen Institution übernommen/durchgeführt werden.
17. Welche Vorteile habe ich als Bürgerabgeordneter ?
Alle (legalen und „geschmäcklefreien“) Vorteile, welche die anderen Abgeordneten auch haben.
Zusätzlich aber auch noch, dass Du:
– Dich nicht für die „Dummheiten“ irgendwelcher Parteikolleg*innen fremdschämen musst,
– ohne „einheitlichen Fraktionszwang“ näher an Deinem Gewissen bist,
– kein „Politikersprech“ lernen musst, um die Leute zu beeindrucken oder zu verwirren,
– immer offen und ehrlich sagen kannst und sollst, was Sache ist,
– ein unparteiischer Moderator zwischen Parteien und Bürger*innen bist.
18. Wie könnte ich Parteien dazu auffordern, Gastgeber für Bürgerabgeordnete zu werden ?
Mündlich oder schriftlich … vielleicht mit diesem Textvorschlag (… egal, ob per Normalpost, Email, WhatsApp, Twitter, TikTok usw …):
… Absender …
Unparteiische Kandidat*innen auf Ihren Landeslisten
Sehr geehrte … ,
ich habe von der Möglichkeit gelesen, sogenannte Bürgerabgeordnete in die Parlamente wählen zu können (siehe www.bürgerabgeordnete.de).
Diese Idee finde ich hervorragend.
Ihre Partei wird dadurch bei etwa 98 % aller Wahlberechtigten an Ansehen und Vertrauen gewinnen und Sie bekommen enormen Stimmenzuwachs.
Im Interesse unserer Demokratie bitte ich Sie daher … seien Sie ein fortschrittlicher Gastgeber und stellen Sie 10 % Ihrer aussichtsreichen Listenplätze für unparteiische/parteilose Abgeordnete zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
19. Stehen Bürgerabgeordnete in Konkurrenz zum Bürgerrat ?
Nein !
Das Gegenteil ist der Fall. Bürgerabgeordnete sind die logische/konsequente Ergänzung zu den Bürgerräten.
Warum ?
Die Bürgerräte entwickeln (überparteiliche/sachliche) Empfehlungen oder Problemlösungen, sitzen aber nicht in den Parlamenten.
Die Bürgerabgeordneten sitzen in den Parlamenten und setzen die von den Bürgerräten entwickelten Empfehlungen oder Problemlösungen um.
Fertig ist eine neue Form der Demokratie.
20. Stehen Bürgerabgeordnete in Konkurrenz zu Volksabstimmungen ?
Irgendwann theoretisch ‚ja‘, … weil Volksentscheide tendenziell irgendwie überflüssig wären, gäbe es mindestens 50 % Bürgerabgeordnete in den Parlamenten.
Derzeit praktisch ’nein‘, … weil die Bürgerabgeordneten -im Gegenteil- das Thema ‚Volksentscheide‘ unterstützen und auf höchster Ebene wachhalten können.
Zum Beispiel auch durch ein entsprechendes Ausführungsgesetz, welches dann „… aus der Mitte des Bundestages“ kommt (s. Art. 76, 1 GG).
21. Wie stimmen Bürgerabgeordnete im Bundestag ab, wenn es keinen 'Qualifizierten Basis-Entscheid/QBE' gibt ?
Es gibt etwa 150 – 200 Parlamentsabstimmungen im Jahr.
Daher muss eine Vorauswahl getroffen und geklärt werden, welche dieser Entscheidungen so wichtig sind, dass die Bürger*innen überhaupt mitbestimmen wollen (… geschätzt: … nur bei etwa 5 – 10 % davon).
Bürgerabgeordnete werden also in den 90 – 95 % aller Fälle ohne QBE erst recht nach ihrem Gewissen abstimmen können.
Die Prüfung der Wichtigkeit soll dabei übrigens von den Bürger*innen selbst (Wahlkreisparlamente) oder durch einen besonderen Bürgerrat vorgenommen werden.
22. Dürfen Bürgerabgeordnete also auch: "machen, was sie wollen" ?
Aber sicher doch.
Die Gewissensfreiheit wurde unter großen Opfern erkämpft. Deshalb hat das Grundgesetz sie an verschiedenen Stellen ausdrücklich geschützt. Sie darf nicht für „parteipolitischen Kleinkram“ geopfert werden.
Der wesentliche Unterschied zur bisherigen Vorgehensweise ist jedoch:
Die Gewissen der Parteiabgeordneten orientieren sich (einheitlich) an den Mehrheitsbeschlüssen ihrer jeweiligen Parteien (… ‚einheitliche Fraktionsdisziplin‘ genannt) … mit der Folge, dass von der Mehrheit abweichende Meinungen sich dieser Mehrheit unterordnen „müssen“.
Die Gewissen der Bürgerabgeordneten orientieren sich hingegen (anteilig/proportional) an den Mehrheitsbeschlüssen der Wahlkreisparlamente ( … ‚anteilige Fraktionsdisziplin‘ genannt) … mit der Folge, dass von der Mehrheit abweichende Meinungen dafür wichtig sind, um die Entscheidungen der Wahlkreisparlamente (… insgesamt zum ‚Qualifizierten Basis Entscheid / QBE‘ zusammengefasst) anteilig im Parlament zu vertreten.
23. Als Parteimitglied gefragt ... warum sollten wir zulassen, dass unsere Gäste (= die Bürgerabgeordneten) gegen uns stimmen ?
1.
Weil die Gewissensfreiheit auch für sie gilt.
2.
Und weil das ja gerade der Witz bei der Sache ist.
Denn nur, wenn 98 % der Wähler*innen davon ausgehen können, dass die Bürgerabgeordneten als Gäste Ihrer Partei „machen dürfen“, was sich die Wahlkreisparlamente wünschen
(= letztlich/tendenziell also das, was die parteilosen Menschen wollen), dann bekommt Ihre Partei auch deren Stimmen (von -bis zu- 98 %).
Das müsste es Ihnen doch eigentlich wert sein, wenn die wenigen Bürgerabgeordneten in Ihrer Fraktion (= 10 %) gelegentlich gegen den Willen Ihrer Partei stimmen.
3.
In diesem Zusammenhang gefragt … Warum befürchten Sie, dass die Bürgerabgeordneten in Ihrer Fraktion bei Parlamentsentscheidungen gegen Ihre Parteiabgeordneten stimmen.
Andersherum: „Ist es nicht viel wahrscheinlicher, dass sie mit Ihren Parteiabgeordneten stimmen ?“
Immerhin machen Bürgerabgeordnete die Fraktionsarbeit mit, um die Argumente Ihrer Partei besser/“glaubhaft“ nachvollziehen zu können.
Das setzt natürlich voraus, dass diese Argumente gut und im Interesse der Bürger*innen sind (und nicht „nur“ im Interesse Ihrer Partei).
4.
Mit anderen Worten … machen Sie sich doch die 98 % der Wahlberechtigten zu Ihren Verbündeten.
In jedem Einzelfall, für jedes Ihrer politischen Ziele.
Dadurch, dass Sie mit guten Argumenten überzeugen.
Sie und Ihre Partei können dabei doch letztlich nur gewinnen … zuerst Vertrauen und dann Stimmen.
24. Können Wahlkreisparlamente den Parteien unterschiedliche Kandidat*innen empfehlen ?
Ja.
Wahlkreisparlamente können (sofern sie es denn wollen) der Partei ‚A‘ vorschlagen, auf deren Liste den Herrn ‚X‘ aufzustellen und der Partei ‚B‘ vorschlagen, auf deren Liste die Frau ‚Y‘ aufzustellen … u.s.w. .
Auf die Übertragung des ‚Qualifizierten Basis-Entscheids/QBE‘ aus den Wahlkreisparlamenten in die jeweils gesetzlich zuständigen Parlamente (Europa, Bund, Länder, Gemeinden) hat das keine Auswirkungen, weil dabei das Modell der ‚anteiligen Fraktionsdisziplin‘ zur Anwendung kommt.
25. Hier könnte die nächste Frage stehen ...
… dann würde hier die Antwort des gemeinnützigen Vereins: ‚Selbstbestimmte Demokraten e.V.‘ stehen …